Ersteinschätzung in Notaufnahmen ist eine sinnvolle Sache und seit dem GBA Beschluss für Notaufnahmen verpflichtend. Der GBA Beschluss gibt uns auch vor, dass wir nach einem strukturierten, validierten fünf stufigen System einschätzen müssen.
Dazu stehen derzeit in Deutschland nur zwei Systeme zur Verfügung. Über das MTS (Manchester Triage Sytem ) habe ich bereits in einem Podcast mit Peter Niehbur gesprochen.
Den ESI (Emergency Severity Index), erklärt in dieser Podcastfolge, gut nachvollziehbar, Florian Grossmann aus Basel. 

Ich habe beide Systeme langjährig angewendet und aus unterschiedlichen Gründen favorisiere ich den Emergency Sevirity Index und bin mittlerweile deutschlandweit als Dozentin für ESI unterwegs.

Auf der Seite esitriage könnt Ihr das Handbuch in Englisch als PDF herunterladen. Die Kollegen von esi-train bieten Schulungen zum Thema an.

In der Zentralen Notaufnahme gibt es viele rechtliche Aspekte die sowohl Ärzte als auch Notfallpflegende berücksichtigen müssen. Oft schon habe ich mir die Frage gestellt, ob das, was wir da jetzt gerade machen, auch „rechtens“ist.

Der Anwalt Dr. Stephan Porten ist Experte auf dem Gebiet des Medizinrechts und hat für sich selbst das Interesse für den Bereich der Notfallmedizin entdeckt. Mit Ihm habe ich mich unter Anderem über Fragen zu den Themen Garantenstellung, Freiheitsentziehende Maßnahmen, Überlastungsanzeige und Dokumentation unterhalten.

Als Mitautor des Buches „Rechtsfragen in der Notaufnahme“ hat er sich intensiv mit den juristischen Fragen in der Notaufnahme auseinandergesetzt.